Diese über 200 Jahre alte Heilmethode, die auf Samuel Hahnemann zurückgeht, kann sowohl für akute als auch für chronische Beschwerden eingesetzt werden.
In meiner Praxis verwende ich sie hauptsächlich bei:
Am meisten fasziniert mich die Möglichkeit, den Menschen auf allen Ebenen zu erfassen und zu behandeln. Diese ganzheitliche Sichtweise hat das Ziel, eine Besserung der Symptome sowohl auf körperlicher, als auch auf seelischer und geistiger Ebene zu erreichen.
Dabei geht es nicht um das bekämpfen oder ausschalten von Symptomen, sondern der Körper bekommt einen Reiz durch das homöopathische Mittel, wodurch die Lebenskraft angeregt wird, das Gleichgewicht wieder hergestellt und Heilung beginnen kann.
Voraussetzung ist die Reaktionsfähigkeit des Körpers auf dieses energetische Prinzip.
Dieses Ähnlichkeitsprinzip bildet die Grundlage der Homöopathie. Dabei wird ein Heilmittel, das beim Gesunden Symptome hervorruft, bei genau diesen Krankheitssymptomen, bzw. Zuständen dem Erkrankten verabreicht.
Dabei ist ein Krankheitszustand nicht gleichzusetzten mit einer Indikation im schulmedizinischen Sinne. Zum Beispiel kann ein grippaler Infekt bei jedem anders verlaufen. Einer schwitzt, der andere friert, einer hat Durst und ist weinerlich, der andere ist gereizt und durstlos.
Wie in einem Puzzle werden die einzelnen Symptome gesammelt und dann zu einem Gesamtbild zusammengesetzt. Danach wird dann das passende Mittel herausgesucht.
Das ist eine sehr individuelle Herangehensweise, die auch entsprechend Zeit braucht.
In einem ausführlichen Gespräch (Erstanamnese) werden die aktuellen Beschwerden, frühere Erkrankungen, familiäre Dispositionen und mögliche Auslöser besprochen. Danach wird ein passendes Mittel herausgesucht. Die Erstanamnese dauert in der Regel 1,5-2 Stunden.
Nach ca. 4 Wochen Einnahme des Mittels gibt es ein Folgegespräch, um den Verlauf zu beurteilen.
Dieses dauert zwischen 45 und 60Minuten.
Die Kosten für die Erstanamnese belaufen sich auf 180.-€
Die Kosten für den Folgetermin 60-80.-€
Private Kassen, Beihilfen, Postbeamtenkasse, u.ä. erstatten in der Regel die Behandlungskosten zum großen Teil.
Für gesetzliche Versicherte gibt es die Möglichkeit, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen.